FAQs zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die bAV ist eine Zusatzrente, die du deinen Mitarbeitenden über den Betrieb ermöglichst – als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Sie wird staatlich gefördert und ist in vielen Fällen steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Beiträge können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen – der tatsächliche Nettoaufwand sinkt deutlich.
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann auf drei Arten erfolgen – flexibel und passend zu deiner Unternehmensstrategie:
- Arbeitgeberfinanzierte bAV:
Du übernimmst die Beiträge vollständig – ein starkes Signal der Wertschätzung. - Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert):
Deine Mitarbeitenden wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge um. Du bist gesetzlich verpflichtet, diesen Beitrag mit mindestens 15 % Zuschuss zu unterstützen. - Mischfinanzierung (kombiniert):
Du bezuschusst die Entgeltumwandlung über den gesetzlichen Rahmen hinaus – und stärkst so die Vorsorge deines Teams mit einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag.
Der bAV-Vertrag ist in vielen Fällen portabel. Er kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen, privat weitergeführt oder ruhend gestellt werden.
Zu den bekanntesten zählen:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Welche Form zum Unternehmen passt, klären wir gerne gemeinsam mit dir.
Wenn du durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparst, musst du mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss einzahlen – sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.





