
In einer Welt, die sich ständig verändert, wächst der Wunsch nach Stabilität – besonders im Hinblick auf die finanzielle Sicherheit im Alter. Immer mehr Mitarbeitende fragen sich, wie sie heute sinnvoll vorsorgen können – und ob ihr Arbeitgeber sie dabei unterstützt.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) setzen Sie genau hier an: Sie denken voraus, übernehmen Verantwortung und bieten Ihrem Team ein wertvolles Plus für die Zukunft – mit staatlicher Förderung, attraktiven Konditionen und spürbaren Steuervorteilen.
Warum eine bAV sinnvoll ist – für Ihr Unternehmen und Ihr Team
Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen nicht aus, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einer bAV schließen Sie diese Lücke – unkompliziert, effizient und fair. Sie ermöglichen es Ihren Mitarbeitenden, steuer- und sozialabgabenfrei einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln. Gleichzeitig stärken Sie Ihr Profil als moderner Arbeitgeber mit Weitblick.
Mit der bAV geben Sie Ihrem Team Sicherheit, Perspektive und Vertrauen – und positionieren sich nachhaltig als attraktives Unternehmen in einem umkämpften Arbeitsmarkt.
Bei Breffka & Hehnke wissen wir, wie wichtig eine verlässliche Altersvorsorge für den langfristigen Unternehmenserfolg ist. Mit unserer Erfahrung und unserem umfassenden Know-how entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die passende bAV-Lösung – maßgeschneidert, nachhaltig und rechtlich auf sicherem Fundament.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Team gut abgesichert ist – und Ihr Unternehmen langfristig profitiert.




Die bAV ist eine Zusatzrente, die Sie Ihren Mitarbeitenden über den Betrieb ermöglichen – als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Sie wird staatlich gefördert und ist in vielen Fällen steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Beiträge können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen – der tatsächliche Nettoaufwand sinkt deutlich.
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann auf drei Arten erfolgen – flexibel und passend zu Ihrer Unternehmensstrategie:
Der bAV-Vertrag ist in vielen Fällen portabel. Er kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen, privat weitergeführt oder ruhend gestellt werden.
Zu den bekanntesten zählen:
Welche Form zum Unternehmen passt, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Wenn Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen, müssen Sie mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss einzahlen – sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.